Hausordnung und AGB

1. Geltung, Datenschutz, anwendbares Recht

1.1 Veranstalterin der Gartenschau Lindau 2021 (nachfolgend GS 2021) und Hausherrin im Sinne dieser Hausordnung ist die Natur in Lindau 2021 gGmbH (nachfolgend NiL 2021 GmbH). Sie bzw. die von ihr Bevollmächtigten (Personal, Sicherheits- und Ordnungsdienst oder beauftragte Dritte) üben das Hausrecht aus. Deren Anweisungen und Anordnungen ist Folge zu leisten.
1.2 Die Hausordnung gilt für das Gesamtgelände der GS 2021, inklusive der nicht eingezäunten Bereiche und der Parkplätze.1.3. Der Käufer eines Tickets für die GS 2021 bestätigt mit dem Kauf, dass er den AGB zum Zeitpunkt seines Eintritts (inklusive situationsbedingter Änderungen) zustimmt. Der Käufer hat die Pflicht, sich über den aktuellen Stand der AGB zu informieren, bevor er das Gelände betritt.1.4 Diese Hausordnung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gut sichtbar in den Eingangsbereichen ausgehängt und auf der Website veröffentlicht sind, gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände der GS 2021 aufhalten. Die hier festgelegten Bestimmungen gelten für den Verkauf von Eintrittskarten zum Besuch der GS 2021 sowie für alle sonstigen Leistungen der NiL 2021 GmbH gegenüber dem Besucher. Sie werden mit dem Betreten oder Befahren der Geländeteile anerkannt.
1.5 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen der Geschäftsabwicklung und nur für diese Dauer verarbeitet, danach werden sie gelöscht.
1.6 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sonderveranstaltungen

Die Durchführung von als solchen erkennbaren selbständigen Sonderveranstaltungen durch Dritte auf dem Gartenschaugelände erfolgt durch den und in alleiniger Verantwortung des Sonderveranstalters gemäß dessen Bedingungen. Vertragliche Beziehungen eines Besuchers zur NiL 2021 gGmbH oder Ansprüche gegen diese entstehen durch Besuch und Teilnahme dieser Veranstaltung nicht.

3. Eintrittskarten

3.1 Berechtigt zum Zugang auf das Gelände der GS 2021 sind nur Personen, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte (Tages- oder Dauerkarte) oder eines gültigen Dienst- oder Arbeitsausweises sind. Kinder unter 7 Jahren in Begleitung Erwachsener benötigen keine eigene Eintrittskarte. Bei alleinigem Zutritt von Kindern über 7 Jahre obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
3.2 Tageskarten berechtigen zum Besuch des Geländes der GS 2021 an einem beliebigen Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers im Veranstaltungszeitraum zu den üblichen Öffnungszeiten.
3.3 Dauerkarten berechtigen zum Besuch des Geländes der GS 2021 während des gesamten Veranstaltungszeitraums zu den offiziellen Öffnungszeiten. Dauerkarten berechtigen ausschließlich den Karteninhaber zum Eintritt. Sie sind nicht übertragbar.
3.4 Kinder und Jugendliche von 7 bis einschließlich 17 Jahren (Stichtag bei Dauerkarten ist der 20.05.2021, bei Tageskarten der Eintrittstag) erhalten den Eintrittspreis Tageskarte „Kinder/Jugendliche“.
3.5 Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld I + II, Empfänger von Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach AsylbLG, Menschen mit Behinderung ab GdB 50%, Schüler ab 18 Jahren, Studierende, Auszubildende, Personen, die eine freiwilliges soziales Jahr ableisten, Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten ebenfalls die Dauerkarte „Ermäßigt“ oder Tageskarte „Ermäßigt“. Entsprechende Ermäßigungsnachweise müssen mitgeführt und auf Verlangen beim Eintritt vorgezeigt werden.
3.6 Freien Eintritt in die Gartenschau Lindau 2021 haben Schwerbehinderte mit dem Eintrag „H“ im Ausweis, sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten (mindestens GdB 50 %) mit dem Eintrag „B“ oder „H“ im Ausweis, Busfahrer und Reiseleiter von GS 2021-Besuchergruppen gegen Nachweis des Reiseveranstalters bzw. beim Kauf von Gruppen- Eintrittskarten und einem geschlossenen Gruppen-Eintritt.
3.7 Die Zahlung der Eintrittskarten an den Tageskassen am Gartenschaugelände erfolgt bar, per EC-Karte und Kreditkarte.
3.8 Es besteht kein Anspruch auf Umtausch, Rücknahme oder sonstige Erstattung erworbener Eintrittskarten. Es besteht zudem kein Rückerstattungsanspruch im Falle des Ausfalls einzelner Veranstaltungen im Rahmen der Gartenschau, bei vollständiger Belegung vorhandener Plätze von Veranstaltungen oder bei Räumung des Geländes aufgrund höherer Gewalt.
3.9 Gruppenkarten berechtigen Gruppen mit mindestens 20 Personen, das Gartenschaugelände zu betreten. Das Gelände muss beim Ersteintritt von der Gruppe geschlossen betreten werden. Der Wiedereintritt ist einzeln mit Einlassbändchen möglich.
3.10 Rabatte sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar.

4. Verlust von Eintrittskarten

Im Falle des Verlustes einer Tageskarte besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz.

5. Ein- und Zutrittsberechtigung

5.1 Tages- und Dauerkarten berechtigen zum Zugang während der Öffnungszeiten. Tages- und Dauerkarten sind während des Besuches des Gartenschaugeländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
5.2 Tageskarten berechtigen zum Eintritt auf das Gartenschaugelände an nur einem Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers während der Dauer der GS 2021. Sie verlieren mit Zutritt zum Gelände und Entwertung ihre Gültigkeit für einen erneuten Eintritt. Ein Wiedereintritt kann nur mit Einlassbändchen (erhältlich beim Einlasspersonal) erfolgen. Tageskarten sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar.
5.3 Dauerkarten berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer ausschließlich denjenigen Besucher zum Eintritt, für den sie ausgestellt worden sind. Hierzu wird die Dauerkarte mit einem Lichtbild, dem Vor- und Nachnamen und dem Geburtsdatum personalisiert. Dauerkarten sind nicht übertragbar.
5.4 Der Zutritt zum und der Aufenthalt auf dem Gartenschaugelände mit ermäßigten Eintrittskarten erfordert das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, besonders, dass der Besucher Nachweise mit sich führt, aus welchen sich ergibt, dass in seiner Person die Voraussetzungen der Ermäßigung vorliegen bzw. zum Zeitpunkt des Stichtags / der Personalisierung vorgelegen haben. Die Nachweise sind auf Verlangen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Die NiL 2021 gGmbH behält sich stichprobenartige Kontrollen an den Einlässen vor.
5.5 Personen, welchen für das Gartenschaugelände Hausverbot erteilt worden sein wird, haben keinen Anspruch auf Wertersatz für die Tages- bzw. Dauerkarte.
5.6 Bei Missbrauch erfolgt der Entzug der Karte.

6. Öffnungszeiten

Das Gartenschaugelände ist im Veranstaltungszeitraum vom 20.05.2021 bis 10.10.2021 täglich geöffnet. Die Kassen sind täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Der Einlass auf das Gelände ist täglich ab 9:00 bis 19:00 Uhr möglich. Der Verbleib auf dem Gelände ist bis Einbruch der Dunkelheit gestattet. Zu Abendveranstaltungen werden die Öffnungs- und Einlasszeiten verlängert. Die Nachtsperrzeit beginnt bei Spätveranstaltungen 30 Minuten nach Veranstaltungsende.

7. Zutritt, Aufenthalt, Verhalten auf dem Gartenschaugelände

7.1 Der Zutritt zum Gartenschaugelände kann Personen aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund liegt in einem Verweis berechtigenden Verhalten oder Zustand des Besuchers (z. B. verhaltenserheblicher Einfluss von Alkohol oder Drogen, Mitführen von Waffen sowie anderen gefährlichen Gegenständen, Mitführen von Hartalkohol oder Bier und Wein in unverhältnismäßigen Mengen). Besucher, die vom Gelände der GS 2021 verwiesen werden oder gegen die ein Hausverbot ausgesprochen wird, haben keinen Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten. Besucher, gegenüber denen ein Verweis oder ein Hausverbot ausgesprochen wurde, haben das Gartenschaugelände unverzüglich zu verlassen.
7.2 Die Mitarbeiter des Einlassdienstes sind berechtigt, mitgeführte Taschen, Gepäckstücke und sonstige Behältnisse zur Gefahrenvermeidung nach Waffen sowie anderen gefährlichen Gegenständen, die nicht mitgeführt werden dürfen, zu durchsuchen.
7.3 Der Besucher ist verpflichtet, auf Dritte, insbesondere andere Besucher, Rücksicht zu nehmen, diese weder zu behindern noch zu belästigen oder zu gefährden. Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen auf dem Gelände nicht betrieben bzw. gespielt werden. Im Übrigen sind sämtliche Lärm- und sonstige Belästigungen zu unterlassen.
7.4 Insbesondere ist nicht gestattet: Die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen; das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen benutzt werden können; das Übernachten auf dem Gelände; das Beschädigen oder Pflücken von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie das Entfernen von Pflanzenetiketten; jegliches Betreten von Tribünen, Bühnen; jegliches Überwinden der Zäune oder sonstiger Vorrichtungen gegen unbefugtes Betreten; die Durchführung von Aufzügen, anderen demonstrativen Veranstaltungen oder politischen Veranstaltungen oder politischen Bekundungen; das Entzünden und Betreiben von offenen Feuerstellen. Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren auf das Gartenschaugelände ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde, Signalhunde für Hörgeschädigte oder Begleithunde für Körperbeschädigte, etc.), sofern ein Nachweis über die Notwendigkeit des Mitführens des Begleittieres erbracht wird. Es herrscht Anleinpflicht.
7.5 Das Gartenschaugelände ist sauber zu halten. Für die Abfallentsorgung sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen. Jegliche Verunreinigung des Geländes ist untersagt.
7.6 Das Befahren und Betreten des Gartenschaugeländes mit Fahrzeugen aller Art, vor allem auch mit Fahrrädern, Rollern und Cityrollern, Inlineskates, Segways und Skateboards ist nicht gestattet, sofern die NiL 2021 gGmbH nicht eine ausdrückliche vorherige Zustimmung erteilt hat. Hiervon ausgenommen sind Rollstühle (auch Elektrofahrzeuge/E-Scooter) für Behinderte sowie Pflege-, Dienst- und Rettungsfahrzeuge und Laufräder für Kleinkinder.
7.7 Der Besucher darf auf dem Gartenschaugelände nur die hierfür ausgewiesenen Wege und Flächen benutzen. Hinweisschilder sind zu beachten.
7.8 Der Aufenthalt auf dem Gelände und besonders die Nutzung von Spielplätzen, Spielangeboten und Bereichen mit geländebedingten Höhenunterschieden erfolgt auf eigene Gefahr. Gleiches gilt für das Betreten des Sees. Eltern und sonstige aufsichtspflichtige Personen tragen Sorge für die Erfüllung der gesetzlichen Aufsichtspflicht.
7.9 Das Beklettern von Mauern und Bauwerken sowie Kunstgegenständen ist nicht gestattet.
7.10 Die Wasserbecken und der See haben keine Trinkwasserqualität. Das Baden dort ist verboten.
7.11 Den Anweisungen von Polizei, Rettungsdiensten, Aufsichts- und Kassenpersonal, Sicherheitsbediensteten sowie sonstigem ausgewiesenem Personal der NiL 2021 gGmbH ist unbedingt Folge zu leisten.
7.12 Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die vorstehenden Regelungen können mit dem Verweis vom Gartenschaugelände und dem entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte geahndet werden.

8. Kinder

Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt, die ebenfalls in Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Sie dürfen auf dem Gelände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

9. Gewerbliche Tätigkeiten, Aufzeichnungen

9.1 Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Gartenschaugelände einschließlich des Verkaufs und der Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der NiL 2021 gGmbH zulässig. Diese ist bei der gewerblichen Tätigkeit mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen.
9.2 Leistungen durch Dritte erfolgen, auch soweit sie aufgrund Gestattung seitens der NiL 2021 gGmbH erbracht werden, durch diese selbstständig in eigener Verantwortung. Durch die Inanspruchnahme solcher Leistungen Dritter entstehen keine vertraglichen Beziehungen des Besuchers zur NiL 2021 gGmbH oder Ansprüche gegen diese.
9.3 Es ist nicht gestattet auf dem Gelände für eigene oder fremde Zwecke zu werben. Die werbliche Erscheinung einzelner Partner sowie Drittpartner ist mit der NiL 2021 gGmbH abzustimmen und bedarf einer gesonderten Genehmigung.
9.4 Jegliche Anfertigung von Fotografien sowie Aufzeichnung in Bild und Ton auf dem Gartenschaugelände für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der NiL 2021 gGmbH erlaubt.
9.5 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger o.ä. sowie Hindernisse jeglicher Art auf den Flächen der NiL 2021 gGmbH werden zu Lasten des Halters oder des Eigentümers/Besitzers ohne vorherige Unterrichtung von der NiL 2021 gGmbH kostenpflichtig entfernt.
9.6 Jeder Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der GS 2021 von ihm Bild- und Tonaufnahmen für Dokumentationen, für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt, vervielfältigt, gesendet, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verbreitet werden, ohne dass ihm hieraus Vergütungs- oder sonstige Ansprüche entstehen.

10. Veranstaltungen, Programmänderungen, Einschränkungen des Zutritts

10.1 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Veranstaltungen Tontechnikanlagen eingesetzt werden und eine elektro-/elektronisch-akustische Verstärkung stattfinden kann.
10.2 Die NiL 2021 gGmbH ist berechtigt, Veranstaltungen und Programmpunkte, die im Gartenschaueintrittspreis enthalten sind, örtlich und zeitlich zu verlegen bzw. ausfallen zu lassen. Ansprüche des Besuchers auf Ersatz werden durch eine solche Verlegung bzw. einen solchen Ausfall von Veranstaltungen und Programmpunkten nicht begründet.
10.3 Die NiL 2021 gGmbH ist berechtigt, Bereiche des Gartenschaugeländes ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken. Durch solche Sperrungen oder Zutrittsbeschränkungen werden Ansprüche des Besuchers auf Ersatz nicht begründet.

11. Einfahrregelung

11.1 Von 8:30 bis 18:00 Uhr ist das Befahren des Gartenschaugeländes mit Kraftfahrzeugen nicht gestattet. Die NiL 2021 gGmbH kann hiervon Ausnahmen zulassen. Die Einfahrt mit Pkw und Lkw ist in jedem Fall nur mit einer gesonderten, schriftlichen Genehmigung gestattet. Diese erteilt nur die NiL 2021 gGmbH.
11.2 Parken ist auf dem Gelände strengstens verboten. In Ausnahmefällen kann hiervon während der Servicezeiten abgewichen werden. In jedem Fall sind die Rettungswege frei zu halten.
11.3 Im gesamten Gartenschaugelände sowie auf den Parkplätzen gelten sinngemäß die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die im Gartenschaugelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen in keiner Weise behindert werden.

12. Haftung der Gartenschau Lindau 2021 GmbH

12.1 Für Schäden haftet die NiL 2021 gGmbH nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der NiL 2021 gGmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
12.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
12.3 Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
12.4 Die NiL 2021 gGmbH schließt jegliche Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände aus.
12.5 Fundgegenstände sind an den Kassen abzugeben. Nach einer Frist von max. einer Woche werden die Gegenstände an das örtliche Fundbüro (Ordnungsamt der Stadt Lindau) weitergeben.

13. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Kempten.

14. Inkrafttreten der Hausordnung

Diese Hausordnung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen traten am 09.10.2020 in Kraft und gelten bis zum Ende der Gartenschau Lindau 2021 und der anschließenden Freigabe des Geländes für die Öffentlichkeit.